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für Organspende

 

 

 

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Verbindliche Vereinbarung für teilnehmende Künstler

 

Neue Künstler, die sich der Initiative anschließen wollen müssen diese "Kunstlervereinbarung" unterzeichnet an Anya Sander (s.u.) schicken.

 

Künstlervereinbarung

 

zwischen

 

artists united für Organspende     (nachfolgend als) „artists united“ (bezeichnet)

Anya J. Sander

Grahamstr. 6

69121 Heidelberg

und

 

 

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(nachfolgend als) „Künstler“ (bezeichnet))

 

 

Präambel

 

artists united organisiert bundesweit große Gemeinschafts- Ausstellungen insbesondere in Universitätskliniken und öffentlichen Gebäuden gemeinsam mit Dritten, die hierfür Ausstellungsräume zur Verfügung stellen (Ausstellungsgeber). Damit soll zum einen eine PR- Arbeit zum Thema Organspende durch die geplante Einbeziehung von Medienvertretern gewährleistet werden und zum anderen Künstlern die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Arbeiten einem größeren Publikum zu zeigen.

 

§ 1 Teilnahme

Soweit der Künstler dem Thema Organspende positiv gegenübersteht, kann er sich bei artists united für geplante Ausstellungen bewerben. Seitens artists united entscheidet ein hierfür eingesetztes Komitee darüber, ob die jeweils angebotenen Kunstwerke für Ausstellungen ausgewählt werden.

Bei der Auswahl wird auf die Vielfältigkeit der Künstler, der Kunstrichtungen und der Ausdrucksformen Wert gelegt werden. Es besteht kein Anspruch darauf, mit vorgeschlagenen und präsentierten Kunstwerken an einzelnen Ausstellungen teilnehmen zu dürfen.

 

 

§ 2 Einreichung von Vorschlägen

 

Bei der Einreichung von Vorschlägen berücksichtigt artists united aus organisatorischen Gründen nur solche Anmeldungen, welche bei der Übersendung die nachfolgend dargestellten Kriterien erfüllen:

1. Liste mit den Titeln aller eingereichten Arbeiten, welche Angaben zu den jeweiligen Titeln der eingereichten Arbeiten, der verwendeten Technik, dem Format (Höhe x Breite) sowie dem Entstehungsjahr im Datei-Format MS Word enthält.

2.  Kurze Künstler Vita mit Bild (Text: MS Word, Bild: jpeg-Format)

3. Die maximal 12 Einzelarbeiten sind ebenfalls als Bilder im jpeg- Format zu übersenden, die den Künstlernamen und den Titel des Werkes im Dateinamen enthalten.

§ 3 Präsentation auf der Homepage

 

artists united ermöglicht dem Künstler eine Präsentation der im Dateiformat eingereichten Bilder der Werke auf der artist united Homepage, ggf. mit Verlinkung zu der jeweiligen Homepage des Künstlers. Erwünscht, aber nicht Pflicht, ist hierbei ein Gegenlink zu der artist united Homepage.

Mit der Anmeldung und der Zusendung von Datei- Bildern der Werke erteilt der Künstler artists united das Recht, die Bilder auf der Homepage zu veröffentlichen.

Eine Veröffentlichung erfolgt unabhängig von der späteren Auswahl von Werken für reale Ausstellungen. Die Präsentation von Werken auf der Homepage ist kostenlos. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Veröffentlichung.

 

§ 4 Ablauf der Ausstellungen

 

Soweit ein Werk für eine Ausstellung ausgewählt wird, ist die Teilnahme hieran grundsätzlich kostenlos, d.h. der Künstler hat für die Teilnahme keine Zahlungen an artists united zu leisten. Alle mit dem Transport der Kunstwerke, deren Lagerung und Aufhängung entstehenden Kosten hat der Künstler jedoch selbst zu tragen. Der Künstler ist für den Transport in branchenüblicher Verpackung und die Aufhängung der Kunstwerke selbst verantwortlich. Der Künstler ist insbesondere auch für den Rücktransport seines Werkes nach Ausstellungsende verantwortlich. In den Räumlichkeiten der Ausstellungsgeber wird in der Regel eine Zwischenlagerung für die übersandten Werke bis zum Ausstellungsbeginn und für die Zeit nach dem Ende der Ausstellung angeboten. Ein Rechtsanspruch besteht hierauf nicht. Ob und gegebenenfalls wie lange eine Zwischenlagerung von Werken jeweils stattfinden kann, ist von dem Künstler vor der Übersendung eines Werkes im Einzelfall zu erfragen.

Artists united übernimmt vor, während und nach den Ausstellungen keine Haftung für die zur Verfügung gestellten Kunstwerke. In der Regel wird seitens der Ausstellungsgeber eine Versicherung bezüglich der ausgestellten Kunstwerke abgeschlossen. Der Künstler hat die Möglichkeit, sich bei artists united über den tatsächlichen Abschluss einer solchen Versicherung vorab zu informieren, um andernfalls eine eigene Versicherung abschließen zu können. Alle Ausstellungsarbeiten müssen hängefertig angeliefert werden. Soweit ein Künstler nicht in der Lage ist, seine Arbeiten am Ausstellungsort selbst anzubringen oder zu entfernen, berechnet artists united hierfür branchenübliche Kosten. Der Künstler kann die Höhe der insoweit jeweils anfallenden Kosten vor Übersendung der Werke bei artists united erfragen. 


§ 5 Verkaufsprovision und Spende

 

Der Künstler hat vor Beginn der jeweiligen Ausstellungen einen Verkaufspreis für die ausgestellten Werke verbindlich festzulegen. Eine Gesamtliste aller ausgestellten Arbeiten wird durch artists united als Preisliste am Ausstellungsort ausgelegt bzw. an die Ausstellungs-Besucher verteilt.

Bei einem erfolgreichen Verkauf eines Kunstwerkes bei den Ausstellungen wird eine Verkaufsprovision in Höhe von 30% des angegebenen Verkaufspreises zugunsten von artists united fällig. Von dieser verkaufsprovision kommt 1/3  einer Organspende-Einrichtung zugute. Entsprechende Konto-Daten werden dem Künstler rechtzeitig separat per email mitgeteilt.

 

§ 6 Schlussbestimmungen

 

Auf die vorliegende Vereinbarung zwischen artists united und dem Künstler findet – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Der Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Heidelberg.

 

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmung dieser Vereinbarung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame oder nichtige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck dem Gewollten am nächsten kommen; entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken dieser Vereinbarung.

 

 

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Ort, Datum                                                 

 

 

 

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 Unterschrift Künstler

 

 

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