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artists unit
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69121 Heidelberg
Tel.: O6221 - 655 19 52
mobil: O177 – 25 92 204
email: artists_united@yahoo.de
www.artists-united-Organspende.org
Ausstellungsvereinbarung zwischen ______________ (hier: Klinikum)
und artists united für Organspende (hier: Gruppen-Aussteller)
Die vorgenannten Parteien treffen nachfolgende Regelung zur Überlassung von Räumlichkeiten für eine Kunstausstellung zugunsten von Organspende
Verbindliche Ansprechpartner sind jeweils _______________ für das Klinikum und Anya Sander für artists united für Organspende
1. Das Klinikum gewährt dem Gruppen-Aussteller in der Zeit vom _________________bis ________ in den Räumen _______________________________ die Möglichkeit Bilder, Kunstwerke, gerahmte Fotografien auszustellen.
2. Antransport, Aufbau, Betreuung, Abbau sowie Abtransport sind Sache des Gruppen-Ausstellers.
3. Das Klinikum wird für die Ausstellungs-Dauer und den Transport der künstlerischen Arbeiten eine branchenübliche Ausstellungsversicherung abschließen. Zu diesem Zweck erhält das Klinikum bis spätestens ´_________ eine branchenübliche Liste aller Ausstellungsgegenstände. Der Gruppen-Aussteller hat jederzeit das Recht, diese Versicherungs-Police einzusehen.
4. Verkäufe der Kunstgegenstände während der Vernissage und der Ausstllungsdauer werden ausschließlich im Namen und über den Gruppenaussteller abgewickelt. Verkäufe sind in bar oder per Überweisung möglich. Die Konto-Daten werden rechtzeitig zur Ausstellung bekannt gegeben.
5. Das Aufstellen der Bilder durch den Gruppen-Aussteller und/oder Einzelkünstler hat in enger Absprache mit den Verantwortichen des Klinikums zu erfolgen. Das Klinikum stellt hierfür dem Gruppen-Aussteller während dem Auf- und Abbau einen Hausmeister zur Verfügung.
6. Das Klinikum stellt die entsprechenden Vorrichtungen zur Befestigung der Kunstgegenstände zur Verfügung. Eigene Vorrichtungen der Einzelkünstler bedürfen einer Absprache mit dem Klinikum (z.B. Hausmeister).
7. Der Gruppen-Aussteller sorgt für die rechtzeitige Anlieferung und Anbringung der Kunstgegenstände.
8. Das Klinikum stellt Räume zur Zwischenlagerung zur Verfügung, sofern Einzelkünstler ihre Arbeiten per Lieferdienste (DHL etc.) vorausschicken bzw. erst nach dem Ausstellungsende abholen können. Dies geschieht jeweils in Absprache zwischen dem Klinikum und dem Gruppen-Aussteller.
9. Das Klinikum sorgt für eine angemessene Vernissage und PR-Arbeit, wie z.B. Einladungen, Presse-Mitteilungen und die Verköstigung der Vernissage-Besucher.
10. Das Klinikum sorgt für die Bereitstellung von Transplantations-Informationen durch einen kompetenten Vernissage-Redner, Print-Material und Organspende-Ausweise.
11. Der medizinische Betrieb darf durch die Ausstellung in keiner Weise beeinträchtigt werden.
12. Die Einzelkünstler des Gruppen-Ausstellers sind dem Thema Organspende gegenüber positiv eingestellt und führen einen Organspende-Ausweises mit sich.